Religionslehrer/Religionslehrerin werden
Religionslehrerinnen und Religionslehrer sind, wenn nicht kirchliche Kräfte diese Aufgabe übernehmen, staatlich ausgebildete Lehrkräfte wie alle anderen auch. Es gibt viele Motivationen, Religionslehrer oder -lehrerin zu werden, ein kleiner persönlicher Einblick eines Religionslehrers beschreibt die Vielfalt, die dieser Beruf mit sich bringt.
Der Besonderheit des Faches ist es geschuldet, dass Religionslehrerinnen und -lehrer neben dem abgeschlossenen Studium der Katholischen Theologie und einem weiteren Fach sowie dem erfolgreich absolvierten Referendariat die Missio Canonica bzw. für die Dauer des Referendariates die Vorläufige Kirchliche Bevollmächtigung benötigen.
Sie sind "Fachleute für Unterricht" sowie immer auch "Brückenbauer zwischen Kirche und Schule und Mittler zwischen zwei Institutionen." (vgl. Die Deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Bonn 6. Auflage 2017, S. 34 f)
Sie müssen sich - wie alle am Unterrichtsgeschehen Beteiligten - immer wieder neu mit der Frage auseinandersetzen, was der Religionsunterricht zur Lösung der anstehenden Fragen an öffentlichen Schulen leistet und leisten kann. Und sie sind unentwegt diejenigen, die die für Christen und die Gesellschaft als ganze so wesentlich andere Sichtweise auf den Menschen selbst, die Mitmenschen, die Welt und Gott einbringen und zur Stellungsnahme herausfordern. Auf die Herausforderungen, die diese Anfragen mit sich bringen, werden sie zum einen durch ihr Theologiestudium, zum anderen aber auch durch die Studienbegleitung des Mentorates vorbereitet.
Für jedes Bistum gibt es eine Missio-Ordnung, so auch für das Bistum Dresden-Meißen. Zur Erteilung der Missio Canonica und der Vorläufigen Kirchlichen Bevollmächtigung müssen danach ein entsprechender Antrag gestellt sowie die im jeweiligen Antragsformular genannten weiteren Unterlagen beigefügt werden. Die Lehrkraft selbst verpflichtet sich in der persönlichen Erklärung dazu, dass sie bereit ist, den Religionsunterricht im Rahmen des schulischen Bildungsauftrags in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche glaubwürdig zu erteilen sowie ein Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht zu geben.
Die für die Beantragung der Vorläufigen Kirchlichen Bevollmächtigung wie für die Missio Canonica erforderlichen Formulare finden Sie unten.
Neue Ordnung für die Erteilung der Missio Canonica und der Kirchlichen Bevollmächtigung an Lehrkräfte für den Katholischen Religionsunterricht
Zum 1.8.2023 hat Bischof Heinrich Timmerevers für das Bistum Dresden-Meißen die neue Missio-Ordnung in Kraft gesetzt. Zum gleichen Zeitpunkt ist die bisher gültige Ordnung außer Kraft gesetzt.
Damit ist die am 23.01.2023 von den Deutschen Bischöfen verabschiedete neue Musterordnung für die Missio Canonica für unser Bistum umgesetzt. Der Text der Musterordnung ist hier nachzulesen.
Mentorat
Das Mentorat
ist eine vom Bistum Dresden-Meißen angebotene Begleitung und Gemeinschaft für Studierende der katholischen Theologie (vorrangig Lehramt) an der TU Dresden.
Das Mentorat untersteht der Hauptabteilung Schulen und Hochschulen im Bischöflichen Ordinariat. Das Mentorat sind Studierende und Mentor(in), zur Zeit Frau Maria Degkwitz.
Es geht darum, ein eigenes und ein gemeinsames, ein allgemein christliches und konkret katholisches Profil für Leben, Studium, Gesellschaft, Beruf zu entwickeln.
Außer theologischen und pädagogischen Qualifizierungen wollen wir die Lichter unseres Glaubens und die Lebensqualität mit Gott nicht unter den Scheffel stellen.
Mit Kommunikation und Kooperation, Partizipation und Passion können wir ein christliches und konkret katholisches Profil gestalten.
Wie wir zusammenarbeiten
Das Mentorat ist eine Anlaufstelle für Fragen, Probleme und Austausch.
Der/die Mentor/in als Vertreter/in der katholischen Kirche
– informiert über Verpflichtungen, die sich aus der Missio Canonica ergeben.
– führt im Laufe des Studiums drei individuelle Gespräche mit jeder/jedem Studierenden.
– gibt geistliche und aktuelle Impulse im Geiste von Glaube und Kirche.
Die Studierenden
– kommen ihrer Informationspflicht gemäß Missio Canonica-Ordnung nach.
– nehmen regelmäßig an den Veranstaltungen des Mentorats teil.
– führen mindestens drei Mal während ihres Studiums ein individuelles Gespräch mit dem/ der Mentor/in.
– bringen sich bei Treffen des Mentorats mit ihren Ideen, Erfahrungen und Fragen ein.
– absolvieren ein Praktikum an einer sozialen Einrichtung ihrer Wahl im Geiste von Glaube und Kirche und schreiben über ihre Erfahrungen und Erkenntnisse einen Bericht/eine Reflexion.
Die Studierenden weisen durch Vorlage des Studienbegleitbriefes nach, dass sie den o.g. Aufgaben nachgekommen sind. Dieser ist Voraussetzung für die Beantragung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis bzw. der Missio Canonica.
Das Mentorat bietet zwei bis drei Mal monatlich
– Informationsveranstaltungen zu Missio Canonica (für Semester 1 und 2), Praktikum (für Semester 3 bis 5) und Vorbereitungsdienst (ab Semester 6).
– individuelle Gesprächsmöglichkeiten.
– geistliche und aktuelle Impulse in Präsenz bzw. digital zu Kirche und Welt sowie Veranstaltungs- und Vernetzungshinweise.
Treffpunkt ist der Sitzungsraum der Evangelischen Schulstiftung auf der Franklinstr. 22 in Dresden.
Die Termine werden jeweils für jedes Semester bekannt gegeben.
Weitere Beratungsangebote
Seelsorgerische Beratung
• Sr. Dr. Christa Baich sa, Studierenden-Seelsorge im Bistum Dresden-Meißen
• Pater Michael Beschorner SJ, Studierendenpfarrer der Katholischen Studierenden
Psychosoziale Beratungsstelle
Wichtige Dokumente
Die für unser Bistum aktuell geltende Missio Canonica-Ordnung finden Sie hier.
Formulare Kirchl. Bevollmächtigung
Formulare Missio Canonica
Kontakt
Franziska Mellentin
Referentin für Religionspädagogik
0351 31563-715
0351 31563-709
franziska.mellentin@bddmei.de
Adresse
Käthe-Kollwitz-Ufer 84
01309 Dresden