Regelungen zum Kirchlichen Datenschutz
Hier finden Sie die relevantesten Regelungen zum Kirchlichen Datenschutz hinterlegt. Im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften gelten sowohl für Beschäftigte im Kirchlichen Dienstverhältnis als auch für Ehrenamtliche – sofern diese personenbezogenen Daten verarbeiten – die Vorgaben des Kirchlichen Datenschutzes anstelle der Vorgaben aus der DSGVO.