Ordnungen für die pastoralen Gremien 2020

Rückmeldungen zum Entwurf bis 15. September 2019 möglich

Pastorale Gremien

(Foto: © contrastwerkstatt)

Ausgehend vom pastoralen Erkundungsprozess und seiner Fortführung unter Bischof Heinrich Timmerevers ergeben sich für unser Bistum vielfältige Veränderungsprozesse. Dazu gehört auch die die strukturelle Neuordnung der Pfarreien, die eine Reform der Ordnung der pastoralen Gremien für unsere Pfarreien erforderlich macht. Um hier die notwendigen Vorarbeiten zu leisten, wurde im Sommer 2016 eine Arbeitsgruppe gebildet. Diese setzte sich zusammen aus Vertretern/-innen des Katholikenrates, der Berufsgruppe der Gemeindereferenten/-innen, des Priesterrates und zwei Mitarbeitern/-innen der Abteilung Kategorial- und Gemeindepastoral.

Zu Beginn dieser Arbeit hat der Katholikenrat die Pfarrgemeinderäte in einem Schreiben aufgerufen, „sich mit Ihren Erfahrungen, Anregungen oder auch Fragen in die Erarbeitung einer Neufassung der Räte-Ordnungen einzubringen“. Viele haben die Gelegenheit genutzt und der Arbeitsgruppe wertvolle Hinweise für die Erstellung der neuen Entwürfe zukommen lassen!
Nach intensiver Arbeit, die auch an die Gruppe der Pfarrgemeinderatsvorsitzenden rückgekoppelt war, mit der sowohl Anliegen zu einer neuen Ordnung als auch erste Entwürfe bei den Weiterbildungen von 2017 bis 2019 besprochen wurden, kann die Arbeitsgruppe nun einen Entwurf vorlegen und auf breiter Ebene zur Diskussion stellen.

Pfarrgemeinde- und Seelsorgeräte, aber auch Gruppen, Kreise, Vertreter/-innen von Einrichtungen oder Einzelpersonen sind eingeladen, sich mit dem Entwurf auseinanderzusetzen und der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Gremienordnungen eine Rückmeldung zu geben. Die Arbeitsgruppe ist an einem vielfältigen Meinungsbild interessiert und wird nach Möglichkeit Ergänzungen und Hinweise aufnehmen.

Der Entwurf enthält neben einer Ordnung für das pastorale Gremium der Ortsgemeinden (Ortskirchenrat) und für das Gremium der Pfarrei (Pfarreirat) auch eine Wahlordnung. Hinsichtlich dieser Wahlordnung sind noch Veränderungen zu erwarten, die sich aus der Neufassung des Kirchenvermögensverwaltungsgesetzes ergeben werden, da angestrebt wird, die Wahlordnungen für die pastoralen Gremien und den zukünftigen Kirchenvorstand (bisher Kirchenrat) so weit wie möglich anzugleichen.

Rückmeldungen können bis zum 15. September 2019 an folgende Adressen gesendet werden:

pastoral@ordinariat-dresden.de
katholikenrat@bistum-dresden-meissen.de

Den Entwurf finden Sie hier zum Download.





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