Haus der Kathedrale, Dresden
Selbstbestimmung und Lebensschutz zusammendenken. Zur Debatte um §218 StGB
Im April 2024 legte die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ihren Abschlussbericht vor, welcher sich für eine Regelung von Abtreibungen außerhalb des Strafrechts ausspricht. Dort war der gesellschaftliche Konsens in den 1990er-Jahren in § 218 StGB verankert worden. Mit dem Plädoyer für eine Neuregelung steht die Frage im Raum, wie sich die Rechtsgüter des Lebensschutzes auch des ungeborenen Kindes und die Selbstbestimmung von Frauen über ihren Körper zueinander verhalten. Wie könnten hier Abwägungen im Konfliktfall getroffen werden? Was kann getan werden, um einen solchen Konflikt nicht zwingend entstehen zu lassen? Und: Wie gelingt ein Konsens zu einem solchen Thema in einer Gesellschaft, in der gerade ohnehin Polarisierungen zuzunehmen scheinen?
Die Podiumsgäste
Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl ist Lehrstuhlinhaberin für Moraltheologie an der Universität Augsburg. Seit 2020 ist sie Mitglied des Deutschen Ethikrats, seit 2024 korrespondierendes Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben.
Prof. Dr. Martin Schulte ist Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Technischen Universität Dresden. 2011 erschien seine ausgezeichnete Monografie „Eine soziologische Theorie des Rechts“.
Maria Zucht ist als Beraterin für Schwangere und Familien beim Caritasverband für das Bistum Erfurt e. V. tätig.
Die Veranstaltung wird von der Katholischen Akademie des Bistums Dresden-Meißen organisiert und durchgeführt. Eine Anmeldung ist hier möglich.
Veranstaltungsort
Haus der Kathedrale
Schloßstraße 24
01067 Dresden
Haus der Kathedrale
Dresden