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Bistum Dresden Meissen
07. Juli 2023

Deutsche Bistümer beschließen Interdiözesanes Sicherungssystem

Solidarität zwischen den Bistümern wird gestärkt

Bonn. Zur finanziellen Zukunftssicherung und zur Umsetzung von Solidarität der 27 (Erz-)Bistümer untereinander soll ein bundesweites Sicherungssystem eingerichtet werden. Dieses sogenannte „Interdiözesane Sicherungssystem“ besteht aus drei Komponenten:

  • dem Interdiözesanen Notfall-Sicherungssystem, mit dem in einem finanziellen Notfall bankseitig gewährte Darlehen für (Erz-)Bistümer in einer Restrukturierungsphase auf Basis klarer Voraussetzungen besichert werden. Ein solcher Notfall liegt dann vor, wenn im Zuge einer zukunftsorientierten Restrukturierung eine vorübergehende Illiquidität droht. Dieses Notfall-Sicherungssystem wird finanziell von allen (Erz‑)Bistümern ausgestattet;
  • dem Interdiözesanen Partnerschafts-System, mit dem interdiözesane Solidarität in allen Bereichen transparent, planungssicher und strukturiert umgesetzt werden soll. Hier geht es um die gegenseitige Unterstützung von (Erz-)Bistümern untereinander, um so die Möglichkeit zu schaffen, gemeinsam und konzertiert einem (Erz‑)Bistum punktuell oder dauerhaft zu helfen. Die Unterstützung soll über die Zurverfügungstellung finanzieller Mittel hinausgehen. Sie soll insbesondere auch nicht-finanzielle Komponenten, wie zum Beispiel den Transfer von Know-how, eine personelle Unterstützung, die Zusammenarbeit in eingrenzbaren Themenfeldern, die Übernahme von Dienstleistungen oder das Controlling von Projekten umfassen;
  • der befristeten Weiterführung des finanziellen Strukturbeitrags aller Bistümer bis zum Jahr 2030 für die Bistümer Görlitz und Magdeburg zur Sicherstellung von deren Arbeitsfähigkeit.

Die Einrichtung dieser drei Komponenten ist ein einstimmiger Beschluss der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) am 20. Juni 2023. Um ihn umzusetzen, ist in einem nächsten Schritt die Zustimmung der jeweils zuständigen Gremien in den (Erz-)Bistümern erforderlich. Danach soll das Interdiözesane Sicherungssystem zum 1. Januar 2024 implementiert werden. Mit diesem zukunftsweisenden Beschluss der deutschen Diözesanbischöfe ist ein wichtiges gemeinsames und umfassendes Sicherungssystem zwischen den (Erz-)Bistümern für zukünftig finanziell herausfordernde Zeiten geschaffen worden.