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Bistum Dresden Meissen
06. Juli 2023

Menschen mit Sterbewunsch pastoral begleiten

Diskussion um Gesetzesentscheidung zum assistierten Suizid: Bistum veröffentlichte Orientierungshilfe für die Seelsorge

Berlin. In Abstimmungen hat der Deutsche Bundestag am heutigen Tag , 6. Juli 2023, über die fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidassistenz und einen gemeinsamen Antrag zur Stärkung der Suizidprävention abgestimmt.

Dazu erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing: „Den Abgeordneten gebührt Dank für die ernsthafte Debatte und die vielfachen persönlichen Beiträge, die zeigen, wie sehr sie um eine Entscheidung gerungen haben. Ich bedauere es allerdings, dass der Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe Castellucci/Heveling et al keine Mehrheit gefunden hat. Dieser Gesetzentwurf hätte mit seinem Schutzkonzept dazu beitragen können, dass der assistierte Suizid in Deutschland nicht zur gesellschaftlichen Normalität am Lebensende wird. Ich betone, dass es eines derartigen ausbalancierten gesetzlichen Schutzkonzepts dringend bedarf. Ein solches Schutzkonzept muss die Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches soweit wie möglich gewährleisten und zugleich ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima und eine Kultur gegenseitiger Fürsorge und Zuwendung bewahren. Andernfalls findet Suizidassistenz in Deutschland statt, ohne dass der Gesetzgeber den Gefahren begegnet, die von einem Angebot von Suizidassistenz für die Autonomie des Einzelnen ausgehen, und ohne dass der Gesetzgeber der Tendenz entgegenwirkt, dass sich der assistierte Suizid als selbstverständliche Form der Lebensbeendigung durchsetzt. Ein derart wichtiges Thema, von dem potenziell alle Menschen in existenzieller Weise betroffen sein können und das unser Zusammenleben prägt, darf nicht ungeregelt bleiben."

Mit Blick auf dieses Thema hatte die Bischöfliche Kommission für Medizinethik im Bistum Dresden-Meißen bereits im vergangenen Herbst eine Orientierungshilfe für die Begleitung von Menschen mit Sterbewunsch veröffentlicht. Die Handreichung sollte als Beitrag der Kirche in der aktuellen Debatte um die Sterbehilfe dienen. Sie sensibilisiert die Seelsorgerinnen und Seelsorger für einen verantwortlichen Umgang mit dieser oft komplexen Situation: 

Zur Orientierungshilfe der Bischöflichen Kommission für Medizinethik des Bistums Dresden-Meißen für die Begleitung von Menschen mit Sterbewunsch hin - hier klicken...