Aufruf zur Wahl für die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas
Die Amtszeit der Arbeitsrechtlichen Kommission endet am 31.12.2020. Bis zum 30.10.2020 sind die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission in der neuen Amtsperiode 2021-2024 zu wählen.
Die Vorbereitungsausschüsse der Mitarbeiterseite und der Dienstgeber haben Wahlaufrufe herausgegeben, die Sie unterhalb dieser Pressemitteilung finden. Die Wahlaufrufe sind auch in der Verbandszeitschrift "neue caritas" 5/2010 vom 23.3.2020 veröffentlicht.
Die Arbeitsrechtliche Kommission regelt die Arbeitsbedingungen (Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub u.v.m.) für mehr als 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas in Deutschland. Sie hat eine Beschlusskommission auf Bundesebene und mehrere Regionalkommissionen, u.a. für die Region Ost. Die Kommission ist zu gleichen Teilen von Vertretern der Mitarbeiter und der Dienstgeber besetzt. Die Gewerkschaften haben ein eigenes Entsenderecht. Die Kommission arbeitet im sogenannten "Dritten Weg" des kirchlichen Arbeitsrechts. Ihre Ordnung wird durch die Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes beschlossen.
Die Wahlaufrufe finden Sie unten: