Ausschreibungsfrist für den Betroffenenbeirat verlängert
Bistümer bitten Betroffene sexuellen Missbrauchs um Mitarbeit
Berlin/Dresden/Görlitz. Die Ausschreibungsfrist für den Betroffenenbeirat zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz sowie die Katholische Militärseelsorge erneuern ihre Bitte an Betroffene, sich zu beteiligen. Bisher liegen noch zu wenige Meldungen vor, um eine Besetzung des Beirates gemäß den vereinbarten Standards zu ermöglichen.
Die beteiligten (Erz-)Bistümer und die Katholische Militärseelsorge hatten Betroffene sexuellen Missbrauchs im Februar 2021 um Mitarbeit gebeten. Ein Beirat soll die unabhängige Aufarbeitung begleiten und unterstützen. Grundlage dafür ist unter anderem die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch“, die zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) 2020 vereinbart wurde. Die Ausschreibungsfrist wäre am 1. Mai 2021 abgelaufen.
Die Ausschreibungsunterlagen und weitere Informationen finden Sie hier: