Betroffene an der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs beteiligen
Bistümer bitten Betroffene um Mitarbeit
Die Frist für eine Interessensbekundung wurde verlängert auf den 30. Juni 2021!
Die (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz sowie die Katholische Militärseelsorge bitten Betroffene um Mitarbeit
Dresden. Der sexuelle Missbrauch an Minderjährigen sowie an schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Katholischen Kirche hat schwerwiegende Konsequenzen. Die Betroffenen leiden meist zeitlebens massiv darunter.
Um solchen Verbrechen wirksam begegnen zu können und angemessen zu reagieren, wurden die Bemühungen im Bereich der Prävention verstärkt. Auch die Verfahren zur Anerkennung des Leids der Betroffenen sowie die Initiativen zur unabhängigen Aufarbeitung des Geschehenen wurden konsequent fortentwickelt.
Das Erzbistum Berlin, die Bistümer Dresden-Meißen und Görlitz sowie die Katholische Militärseelsorge stellen sich gemeinsam ihrer Verantwortung für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der Katholischen Kirche in Deutschland, indem sie diese gemeinsam organisieren und verantworten. Grundlage dafür ist unter anderem die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch“, die zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) 2020 vereinbart wurde. Darin wird auch die Beteiligung Betroffener sichergestellt. Näheres regelt eine entsprechende Rahmenordnung zum Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren sowie zur Aufwandsentschädigung.
Betroffene zur Mitwirkung im Beirat aufgerufen
Die beteiligten Partner haben dazu eine gemeinsame Ausschreibung auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Betroffene von sexuellem Missbrauch im Zuständigkeitsbereich dieser Institutionen werden damit zur Mitwirkung in diesem Betroffenenbeirat gebeten. Sie sollen so am Aufarbeitungsprozess maßgeblich beteiligt werden. Aufgrund ihrer Erfahrungen können sie auch vielfach die Arbeiten im Bereich Prävention und Intervention wirksam begleiten. Über die Auswahl entscheidet ein Gremium, dem vier Personen im kirchlichen Dienst, vier unabhängige Expertinnen und Experten und eine Betroffene angehören.
In einem weiteren Schritt wird die Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs eingerichtet werden. Diese setzt sich – neben entsandten Mitgliedern des Betroffenenbeirats – aus Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Vertretern der beteiligten Institutionen zusammen. Die für den jeweiligen Bereich der (Erz-)Bistümer zuständigen Landesregierungen werden gebeten, Experten zu entsenden, um die Unabhängigkeit der Kommission zu gewährleisten.
Ziel ist es, einen stringenten Prozess der Aufarbeitung zu ermöglichen und durchzuführen. Damit soll der laufende Prozess zur Aufklärung, Prävention, Anerkennung und Analyse von sexuellem Missbrauch im Raum der Katholischen Kirche gemeinsam wirkungsvoll erweitert und fortgesetzt werden.
Hinweise zur Beteiligung am Betroffenenbeirat sind im Internet auf den Bistumsseiten der (Erz‑)Diözesen sowie der Katholischen Militärseelsorge zu finden.
Links:
- www.erzbistumberlin.de/aufarbeitung
- www.bistum-dresden-meissen.de/aufarbeitung
- www.bistum-goerlitz.de/aufarbeitung
- www.katholische-militaerseelsorge.de/aufarbeitung
Ausschreibung
Begleitung der Aufarbeitung sexueller Gewalt im Betroffenenbeirat - hier klicken...
Ausschreibung zur Begleitung der Aufarbeitung sexueller Gewalt
im Raum der (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz sowie der Katholischen Militärseelsorge
in einem Betroffenenbeirat
Die (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz sowie die Katholische Militärseelsorge sind daran interessiert, dass Betroffene, denen sexualisierte Gewalt von Vertreterinnen und Vertretern der genannten (Erz-)Bistümer zugefügt wurde, auf Grundlage ihrer Erfahrungen die Arbeit in dem Bereich Aufarbeitung begleiten. Die genannten (Erz-)Bistümer und die Katholische Militärseelsorge kommen ihrer Verantwortung für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der Katholischen Kirche in Deutschland nach, indem sie diese gemeinsam organisieren und verantworten. Grundlage dafür ist eine gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch, die zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) 2020 vereinbart wurde.
Betroffenenbeirat
Die Prozesse zur unabhängigen Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt sollen auch von Betroffenen begleitet werden. Hierzu wird zur Mitarbeit eingeladen und ein Betroffenenbeirat errichtet. Für das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren hat die Deutsche Bischofskonferenz in Abstimmung mit dem UBSKM und Betroffenen eine Rahmenordnung entwickelt. [1]
Gesucht werden Personen (oder deren Angehörige bzw. gesetzliche Vertreter),
- die im Bereich der genannten (Erz‑)Diözesen bzw. der Katholischen Militärseelsorge sexuelle Gewalt erlitten haben und mindestens 18 Jahre alt sind,
- die zur ehrenamtlichen Mitarbeit im Betroffenenbeirat bereit sind und
- die an einer kritisch-konstruktiven Auseinandersetzung mit den Aufarbeitungs-, Präventions- und Interventionsbemühungen der Katholischen Kirche in den genannten Institutionen interessiert sind.
Die Auswahl der höchstens acht Mitglieder erfolgt durch ein unabhängig agierendes Auswahlgremium, das bei seiner Tätigkeit Geschlecht und die Abbildung unterschiedlicher Kontexte, in denen Menschen sexualisierte Gewalt erlitten haben, zu berücksichtigen hat. Dazu gehören institutionelle, geographische und zeitliche Faktoren. Entsprechend dieser Faktoren sichtet das Auswahlgremium die Interessensbekundungen und lädt die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Gespräch ein. Die Teilnehmenden erhalten vorab die Information, wer das Gespräch führt.
Aufgabe des Betroffenenbeirates ist es, als Expertengremium aus Sicht von Betroffenen einen Beitrag zu leisten zur Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt in den genannten (Erz-) Bistümern sowie in der Katholischen Militärseelsorge hinsichtlich der Aufarbeitung. Die Themen, mit denen sich der Betroffenenbeirat beschäftigt, ergeben sich sowohl aus den Anliegen der Betroffenen als auch aus den Fragestellungen der genannten (Erz-)Bistümer sowie der Katholischen Militärseelsorge. Der Beirat ist auch Impulsgeber. Er wird gehört im Vorfeld geplanter Maßnahmen und gibt dazu Hinweise und Vorschläge. Er setzt sich kritisch mit den bereits vorliegenden Konzepten zum Umgang mit Fragen der sexualisierten Gewalt auseinander und steht im Austausch mit den Beraterstäben der genannten (Erz-)Bistümer sowie der Katholischen Militärseelsorge.
Der Betroffenenbeirat hat jederzeit die Möglichkeit, (schriftliche) Stellungnahmen zu Fragen, die die Interessen und Rechte der Betroffenen betreffen, gegenüber den berufenden Institutionen abzugeben. Aus dem Betroffenenbeirat werden Vertreterinnen und Vertreter in die Aufarbeitungskommission entsandt. Der Beirat begleitet die Aktivitäten der Kommission.
Die Sitzungen finden voraussichtlich in Berlin oder Leipzig statt. Eine Aufwandsentschädigung, die sich an der oben genannten Rahmenordnung orientiert, wird gewährt. Auf Wunsch der begleitenden Betroffenen besteht die Möglichkeit, eine Supervision in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür werden übernommen.
Die Namen der Mitglieder des Betroffenenbeirats dürfen von den (Erz-)Diözesen bzw. der Katholischen Militärseelsorge unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben veröffentlicht werden, soweit diese ihre Zustimmung dazu gegeben haben. Die Berufung erfolgt für 3 Jahre.
Die Bereitschaft zur Mitarbeit kann bis zum 1. Mai 2021 an
Überdiözesanes Auswahlgremium Betroffenenbeirat
c/o Bischöfliches Ordinariat
Justitiar Stephan v. Spies
Käthe-Kollwitz-Ufer 84, 01309 Dresden
geäußert werden.
Ein Bogen zur Interessenbekundung findet sich am unteren Ende dieser Seite.
[1] „Rahmenordnung zum Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren sowie zur Aufwandsentschädigung für die strukturelle Beteiligung von Betroffenen“ der Deutschen Bischofskonferenz vom 23.10.2020