Defizit im Bistumshaushalt
Einleitung eines Strategieprozesses beschlossen
Dresden, 17.12.2020: In der Sitzung des diözesanen Vermögensverwaltungsrates am 11. Dezember 2020 wurde der Haushaltsplan des Bistums Dresden-Meißen für 2021 einstimmig beschlossen. Dieser weist ein negatives Verwaltungsergebnis von fast 15 Mio. Euro aus. In einem Haushaltsbegleitbeschluss wurde daher durch den Vermögensverwaltungsrat die Einleitung eines Strategieprozesses festgelegt. Der Diözesanbischof beauftragte und bevollmächtigte den Generalvikar, diesen zu organisieren und für die Umsetzung zu sorgen. Ziel ist, neben der Prüfung kurzfristiger Kostenreduzierungen, bis spätestens Juli 2022 die Grundlagen zu legen, um strategisch begründet nachhaltig zu reagieren.
Das Defizit im Verwaltungsergebnis entspricht fast 18 Prozent des Haushaltsvolumens. Die Ursachen dafür liegen im traditionell geringen Kirchensteueraufkommen, das im Bistum mit 31,6 Mio. Euro nur ca. 46 Prozent der Gesamteinnahmen abbildet. Über die aktuellen Schätzungen hinausgehende negative konjunkturelle Effekte der Corona-Pandemie sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Gegenüber 32,5 Mio. Euro Einnahmen aus Kirchensteuer und Staatsleistungen beträgt bereits der Personalaufwand für diözesane Angestellte in Einrichtungen und Verwaltung, Lehrpersonal an den bischöflichen Schulen sowie für pastorales Personal 50,4 Mio. Euro.
Neben den kontinuierlich steigenden Personalaufwendungen belastet der allein von 2020 auf 2021 um fast 5 Mio. Euro gekürzte Strukturbeitrag das Ergebnis. Dabei handelt es sich um Solidarleistungen der kirchensteuerstarken Bistümer aus dem übrigen Bundesgebiet.
Generalvikar Kutschke: „Auf die sich abzeichnende Problemlage wurde bereits seit Jahren immer wieder hingewiesen. Corona wirkt auch hier wie ein Brandbeschleuniger. Szenarien, die eher in der Zukunft gesehen wurden, stehen nun unmittelbar an. Darauf müssen wir reagieren.“ Intellectus vaikų vasaros stovyklos
Einigkeit herrschte im diözesanen Vermögensverwaltungsrat, dass es angesichts der besorgniserregenden Entwicklung eine strategische und strukturelle Antwort braucht: Dauerhaft und konsequent müssen die Ausgaben den Einnahmen angepasst werden. Generalvikar Kutschke: „Dieser herausfordernde Prozess, der mit schmerzhaften Entscheidungen gerade auch im Bereich der Personalaufwendungen verbunden sein wird, soll gleichwohl mit pastoralen Schwerpunktsetzungen einhergehen. Daran entscheidet sich wesentlich die Zukunftsgestalt, aber auch die Handlungsfähigkeit des Diasporabistums.“
Im Überblick: Fragen und Antworten zum Thema.
Was sind die Hauptgründe für das Defizit im Verwaltungsergebnis?
Auf der Ertragsseite ein um 5 Mio. € zurückgehender Strukturbeitrag und auf der Aufwandsseite im Wesentlichen ein steigender Personalaufwand. Neben der regulären Steigerung von Personalkosten i. H. v. 1 Mio. € (das entspricht 3% p.a.) wird der Bistumshaushalt durch nötige Zuführungen zu Pensionsrückstellungen (5,5 Mio. €) belastet. Letzteres ergibt sich aus dem versicherungsmathematischen Gutachten gemäß Handelsgesetzbuch (HGB), das das Bistum seit 15 Jahren jährlich bei der Heubeck AG erstellen lässt.
Der Katholikenanteil des Bistums liegt bei 3,4 %. Den Kirchensteuererträgen i. H. v. 31,5 Mio. € steht bereits ein Personalaufwand von 50,3 Mio. € gegenüber.
Bereinigt man den Personalaufwand um die staatliche Refinanzierung für die Schulen (16 Mio. €), liegt der bereinigte Personalaufwand mit 34 Mio. immer noch über den Kirchensteuererträgen.
Der Aufwand für Absetzung für Abnutzung (AfA) auf Liegenschaften und Gebäude beträgt 3,3 Mio. €. Dort sind mit in Summe 550 T€ die AfA für Winfriedhaus, Haus der Kathedrale und Kathedrale enthalten.
Wenn man die großen Bauvorhaben des Bistums stoppt, dann wäre doch das Problem gelöst? Wäre der Haushaltsplan 2021 ohne die großen Bauvorhaben ausgeglichen?
Nein. Am defizitären Verwaltungsergebnis 2021 des Bistums würde sich bei einem Stopp der großen Bauprojekte des Bistums nichts ändern. Dieses würde weiterhin bei rund -15 Mio. € liegen.
Kinder- und Jugendbildungsstätte „Winfriedhaus“: Neubau, Fertigstellung im Juni 2021. Die Baukosten i. H. v. 8,6 Mio. € werden im Sachanlagevermögen (Bilanz) aktiviert. Sie belasten das Verwaltungsergebnis lediglich mit dem auf das Jahr 2021 entfallenden Abschreibungsbetrag von 217 T€.
Haus der Kathedrale: Sanierung, Fertigstellung im März 2021. Die Baukosten i. H. v. 8,6 Mio. € werden im Sachanlagevermögen (Bilanz) aktiviert. Sie belasten das Verwaltungsergebnis lediglich mit dem auf das Jahr 2021 entfallenden AfA-Betrag von 217 T€.
Innensanierung der Kathedrale: Das Bistum wird hier im Auftrag des Freistaats tätig, Fertigstellung im Februar 2021. Auf das Bistum entfallen Baukosten nur für die Innensanierung i. H. v. max. 2 Mio. €. Diese werden im Sachanlagevermögen (Bilanz) aktiviert. Sie belasten das Verwaltungsergebnis lediglich mit dem auf das Jahr 2021 entfallenden AfA-Betrag von 50.000 €.
Bauvorhaben Schweriner Straße: künftiges Bauvorhaben unter Genehmigungsvorbehalt der zuständigen Gremien (noch nicht entschieden!), geplant zur Hälfte als neues Bischöfliches Ordinariat. Die möglichen Baukosten belasten das Verwaltungsergebnis 2021 nicht. Das Bauvorhaben wird gemäß den HGB-Regeln als Anlagen im Bau in der Plan-Bilanz ausgewiesen.
Warum ein Strategieprozess und was ist ein Strukturelles Defizit?
Die Notwendigkeit des Strategieprozesses ergibt sich aus dem strukturellen Charakter des Defizits. Die Ursachen liegen nicht in einmaligen, sondern in nachhaltigen Entwicklungen. Die Erträge des Bistums werden sinken, die Kosten werden steigen. Daher muss die Antwort auf diese Schieflage auch nachhaltig, also struktureller Natur sein. Generalvikar Kutschke ist deshalb mit einem Strategieprozess beauftragt, um der Frage nachzugehen, was wir als Ortskirche in Zukunft sein wollen und können.