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Bistum Dresden Meissen
Auf Spaziergängen begleiten. Eine Möglichkeit der Nachbarschaftshilfe. © Pixabay
21. Februar 2024

Caritasverband Oberlausitz eröffnet Kontaktstellen Nachbarschaftshilfe

im Mittelpunkt: Begleitung zum Einkaufen oder ins Theater, Sparziergänge, Zeitung lesen, Kochen...

Bautzen/Kamenz. Der Caritasverband Oberlausitz e.V. ist ab dem Jahr 2024 für die Regionen Bautzen und Kamenz als Kontaktstelle Nachbarschaftshilfe tätig. Menschen werden in Deutschland immer älter und wollen diese Lebensphase bewusst, eigenverantwortlich und aktiv gestalten. Auch wenn eine Pflegebedürftigkeit hinzukommt, soll das gewohnte Umfeld und die Gestaltung des Alltages weitestgehend erhalten werden. Nachbarschaftshilfe ist eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements zur Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen im Alltag. Nachbarschaftshelfer kann jeder werden, der gern andere Menschen unterstützen möchte. Unsere Kontaktstelle unterstützt bei allen Fragen zur Nachbarschaftshilfe und der Inanspruchnahme dieser Unterstützung. Wir vermitteln entsprechende Leistungen und stehen bei allen Fragen als kostenloses Beratungsangebot für alle Beteiligten zur Verfügung.

Welche Aufgaben hat Nachbarschaftshilfe? Nachbarschaftshilfe ist ein Unterstützungs- und Entlastungsangebot durch selbst organisiert tätige Privatpersonen für pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag. Die Pflegebedürftigen werden stundenweise betreut und aktiviert. Nachbarschaftshilfe versteht sich nicht als Konkurrenz zu anderen Unterstützungsleistungen, sondern als sinnvolle Ergänzung bzw. Anbahnung zu weiterführenden Hilfen. Nachbarschaftshilfe beinhaltet keine pflegerischen Tätigkeiten sowie stellvertretende Tätigkeiten. Das gemeinsame Tun mit den Pflegebedürftigen steht im Mittelpunkt, z.B. Begleitung zum Einkaufen oder ins Theater, Sparziergänge, Zeitung lesen, Kochen etc.

Wer kann Nachbarschaftshelfer*in werden? Die Kosten für die Inanspruchnahme von Nachbarschaftshilfe werden von der Pflegekasse erstattet im Rahmen des Entlastungsbeitrages. Die Höhe des individuellen Anspruches wird dabei von der Pflegekasse festgelegt, wobei Pflegebedürftige, egal welchen Pflegegrades, den Anspruch auf mindestens 125 € monatlichen Entlastungsbeitrag besitzen. Anerkannte Nachbarschaftshelfende können dabei bis zu 10 € pro Stunde für ihr Engagement als Aufwandspauschale abrechnen. - Volljährige Personen, die einen anerkannten Pflegekurs zur Betreuung und Beaufsichtigung pflegebedürftiger Menschen absolviert haben. - Dieser Kurs umfasst 5 Doppelstunden und muss alle 3 Jahre (2 Doppelstunden) aufgefrischt werden.

Sie können sich ab sofort zu den Grundkursen anmelden:

  • 28.03.2024
  • 20.06.2024
  • 24.10.2024

Personen dürfen nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der zu betreuenden Peron leben. - Personen dürfen nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sei. - Personen dürfen max. 40 Stunden pro Monat betreuen und entlasten. - Personen benötigen ausreichenden Versicherungsschutz



Bitte sprechen Sie uns an:

Region Kamenz: - Weststraße 22; 01917 Kamenz Jürgen Sedlmeir 03578 374323 Montag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 Uhr – 16:30 Uhr

Region Bautzen: - Kirchplatz 2; 02625 Bautzen Manja Döcke 03591 498240 Dienstag 07:30 – 12:00 Uhr Mittwoch 13:00 – 16:30 Uhr

www.caritas-oberlausitz.de
nachbarschaftshilfe@caritas-oberlausitz.de

 

Das Angebot erfolgt im Auftrag und Förderung des Landkreis Bautzen, des sächsischen Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt und der Pflegekassen.

Mehr Informationen als pdf-Dateien herunterladen

Flyer_NBH_Caritas.pdf
Kontaktstelle Nachbarschaftshilfe