Kindergrundsicherung familiengerecht gestalten
Caritas im Bistum fordert zum Weltkindertag am 20. September familien- und bedarfsgerechte Planung
Dresden/Berlin. Der jetzige Referentenentwurf des vorgesehenen Gesetzes decke bei weitem nicht alle Bedarfe ab, heißt es auch in einer Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes. Die Caritas begrüßt zunächst die Zielsetzung des Familienministeriums mit der Einführung der Kindergrundsicherung Kinderarmut zu bekämpfen, kritisiert jedoch unter anderem die ungerechte Verteilung und mahnt zu einer unbürokratischen Vergabe an. „Bedenklich zum Beispiel ist, dass Kinder aus Migrationsfamilien bei der Kindergrundsicherung nicht berücksichtigt werden, da sie meist Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten“, sagt der Caritasdirektor im Bistum DSresden-Meißen Matthias Mitzscherlich.
Bei der derzeitigen Inflation sowie steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten reichten diese Leistungen jedoch nicht aus, um gesellschaftliche Teilhabe von Familien mit Kindern zu ermöglichen. „Ziel muss es aber sein, mehr Familien mit Unterstützungsbedarf zu erreichen sowie Kinderarmut wirksam zu bekämpfen“, so Mitzscherlich, der auch Vize-Präsident des Deutschen Caritasverbandes ist.
Nach dem Gesetzesentwurf seien zudem besonders Kinder benachteiligt, die bei der Trennung der Eltern in verschiedenen Haushalten leben. Hier müsse der „umgangsbedingte Mehrbedarf“ des Kindes dringend berücksichtigt werden „Allein der Umstand, dass der Kinderzusatzbetrag dem Kind folgt und anhand der elterlichen Betreuungsanteile aufgeteilt wird, genügt aber für eine verlässliche Existenzsicherung von Kindern nicht, die sich bei getrenntlebenden Eltern in zwei Haushalten aufhalten“, erklärt Matthias Mitzscherlich. Diese zusätzlichen Kosten für die Eltern müssten bei der Kindergrundsicherung berücksichtigt werden. „Verlierer des Systems wären insbesondere wieder die Alleinerziehenden.“
Steigende Kosten beim Schulbedarf berücksichtigen
Die Caritas sieht außerdem bei den Kosten für die Bildung Nachbesserungsbedarf. Da die Pauschalen für den Schulbedarf aus dem „Starke-Familien-Gesetz“ von 2019 nicht dynamisiert wurden, seien diese nicht ausreichend hoch und müssten insbesondere beim Wechsel in eine neue Schulart angepasst werden. Dies sei schon im Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes angemahnt worden. Mitzscherlich: „Tatsächlich sind die hohen, häufig unkalkulierbaren Kosten für Schulmaterialien aller Art eine der Hauptbelastungen für einkommensarme Familien.“
Probleme sieht die Caritas weiterhin bei der Umsetzung des geplanten Gesetzes und der wirksamen Inanspruchnahme durch die Eltern. Die im Referentenentwurf vorgesehene Bündelung von Leistungen sei zwar grundsätzlich positiv zu bewerten, die Vergangenheit habe aber gezeigt, dass viele Familien von den Antragsverfahren überfordert seien. So hätten nach Schätzungen des Familienministeriums nur 35 Prozent der berechtigten Familien den Kinderzuschlag in Anspruch genommen. „Es sind weitere, Reformschritte erforderlich und umzusetzen, um die niedrigschwellige Inanspruchnahme weiter zu befördern und sicherzustellen, so dass alle Anspruchsberechtigten erreicht werden“, sagt Matthias Mitzscherlich. Die Caritas fordere beim Familienservice deshalb eine zentrale Anlaufstelle.
Andreas Schuppert
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