Kloster Wechselburg informiert über Vorwurf sexuellen Missbrauchs durch ehemaligen Pater
an Kindern und Jugendlichen auch in Wechselburg
Wechselburg. Wie das Benediktinerkloster Wechselburg mitteilt, haben das Kloster weitere Mitteilungen zu Vorwürfen sexuellen Missbrauchs durch den ehemaligen Pater Georg an Kindern und Jugendlichen auch in Wechselburg erreicht. "Wir nehmen diese Vorwürfe sehr ernst und halten diese für plausibel", so das Kloster in einer Mitteilung vom 20. Februar 2023 auf seiner Homepage.
"Die Betroffenen ermutigen wir zur Anzeige dieser strafbaren Handlungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Wir empfehlen, sich dabei anwaltlich beraten und begleiten zu lassen. Das Kloster Wechselburg ist bereit, unbürokratisch die Kosten für die anwaltliche Erstberatung zur Prüfung der zivilrechtlichen Ansprüche der Betroffenen bzw. der Erstberatung mit einem Zeugenbeistand zu übernehmen. Die Betroffenen sind auch eingeladen, sich an den Prior des Klosters Pater Maurus zu wenden. Uns ist es wichtig, den Betroffenen zuzuhören und Unterstützung anzubieten. Die beste Prävention besteht für uns darin, ein Klima zu pflegen, in dem Sexualität und die Gefahr des sexuellen Missbrauchs kein Tabuthema ist, sondern offen angesprochen werden kann."
Dazu erklärt das Bistum Dresden-Meißen:
Mit Bestürzung haben wir erfahren, dass dem Kloster Wechselburg neue Vorwürfe zu einem sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch den ehemaligen Pater Georg bekannt geworden sind. Dieser war von 2005 bis 2010 in diesem Kloster. Das Bistum hat den Verdacht bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden heute zur Anzeige gebracht.
Da im Kloster Wechselburg regelmäßig auch Angebote unserer Bistumsjugendseelsorge stattfinden, nehmen wir diese Vorwürfe sehr ernst und gehen dem Verdacht nach. Wir stehen dazu in engem Kontakt mit dem Prior des Klosters. Das Bistum unterstützt alle Aufklärungsbemühungen des Klosters und ermutigt mögliche weitere Betroffene und Mitwissende, sich bei den Ansprechpersonen des Klosters Wechselburg, des Bistums oder der Staatsanwaltschaft zu melden.