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Bistum Dresden Meissen
Geöffnete Bibel. © Gabi Fleischmann In: Pfarrbriefservice.de
11. Juli 2023

Neue Ordnung für Wort-Gottes-Feier veröffentlicht

Bischof setzt Neu-Regelung zum 1. Advent in Kraft

Dresden. Das Bistum Dresden-Meißen hat die neue „Ordnung für die Wort-Gottes-Feiern und für den Dienst von Gottesdienstbeauftragten im Bistum Dresden-Meißen“ veröffentlicht. Sie löst zum 1. Advent die bisherige Übergangsregelung aus dem Jahr 2015 ab. „Ich bin dankbar für das große Engagement vieler Frauen und Männer, die sich zu diesem liturgischen Dienst bereit erklären. Dieses Ehrenamt, zu dem umfänglich ausgebildet wird, stärkt die Gemeinden in ihrem ‚Kirche-sein‘ vor Ort. Mit der Überarbeitung der Ordnung geben wir den Gottesdienstbeauftragten einen verlässlichen Rahmen und Handlungssicherheit“, so Bischof Heinrich Timmerevers, der den Auftrag für die Ausarbeitung der Ordnung gab.

„Wir konnten durch viel Praxiserfahrung und theologische Reflexion die bisherige Ordnung vor allem in Details anpassen“, erläutert Pfarrer Dr. Stephan George, der die Ordnung mit der Liturgiekommission des Bistums etwa zwei Jahr lang vorbereitet hat. „Wenn Gemeinden ihre Gottesdienstordnungen gestalten, dann ist es wichtig, nicht nur pragmatisch Zeiten zu verteilen. Es muss gut überlegt werden, wie das Leben der Glaubenden einer Pfarrei im Gottesdienst zum Ausdruck kommt und gestärkt wird. In den vergangenen Monaten haben wir mit den finalen Entwürfen der neuen Ordnung Synodalität erprobt und zahlreiche Gremien wie den Diözesanpastoralrat, die Dekanekonferenz oder die Regionalleitungen der Gemeindereferentinnen und –referenten konsultiert. Hilfreich waren auch die Rückmeldungen der Gottesdienstbeauftragten, deren Dienst wie auch der Dienst der Diakone von der Ordnung besonders geregelt wird“, so der Vorsitzende weiter.

Verschiedene Formen der Wortliturgie können gottesdienstliche Landschaft einer Gemeinde bereichern

Neu justiert wurde vor allem das Verhältnis zwischen Wort-Gottes-Feier und Eucharistiefeier, wobei letztere theologisch die Mitte des Sonntags darstellt. Sonntags ist deshalb verlässlich und regelmäßig an einem Kirchort in der Pfarrei, bevorzugt in der Pfarrkirche, eine Messfeier in der Gottesdienstordnung vorzusehen. Wort-Gottes-Feiern sind dort auch möglich, jedoch nicht in unmittelbarer zeitlicher Nähe. In der Wort-Gottes-Feier am Sonntag ist die Spendung der Heiligen Kommunion möglich, wobei der Bezug zur Eucharistiefeier erfahrbar bleiben soll. An den Werktagen finden die Wort-Gottes-Feiern in der Regel ohne Kommunionspendung statt. So sah es auch die bisherige Ordnung vor.

Bischof Timmerevers verweist auch auf die rückläufigen Priesterzahlen, die ein Nachdenken über die Gottesdienstordnungen veranlasst: "Die neue Ordnung stellt sich verbindlich der Realität: Wir können – auch aufgrund der zurückgegangenen Zahlen an Priestern – nicht mehr an allen Gottesdienstorten gleichermaßen die Eucharistie feiern. Gerade an Werktagen kann aus dieser Situation mit verschiedenen Formen der Wortliturgie die gottesdienstliche Landschaft einer Gemeinde erweitert und bereichert werden. Hier gilt es auch einen Schatz zu entdecken. Für die sonntägliche Wort-Gottes-Feier mit Kommunionspendung anstelle der Messfeier wird es ein bleibendes Anliegen sein, den Bezug zur Eucharistiefeier am Tag des Herrn lebendig zu halten. Wir sollten dabei darauf achten, dass wir die Gottesdienstformen nicht gegeneinander ausspielen. Halten wir uns bewusst, dass Liturgie uns immer mit dem Herrn verbinden will, auch in unterschiedlichen Formen. Das Konzil erinnert uns daran, dass ‚die 'Kirche [...] die Heiligen Schriften immer verehrt [hat] wie den Herrenleib selbst, weil sie, vor allem in der heiligen Liturgie, vom Tisch des Wortes Gottes wie des Leibes Christi ohne Unterlaß das Brot des Lebens nimmt und den Gläubigen reicht.‘ (Zweites Vatikanisches Konzil, DV 21) Mir ist es ein Anliegen, dass wir den eigenen Wert der jeweiligen Feier, die uns auf verschiedener Weise das Brot des Lebens reicht, wachhalten und pflegen.“

Die neue Ordnung steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung und kann in gedruckter Form nach den Sommerferien über pastoral@bddmei.de bezogen werden.

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Ordnung WGF Heft_Onlineversion.pdf
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