Präventionsmodule und Vertiefungsschulungen
Präventionsschulungen
Auf dieser Seite sind Termine für grundständige und weiterführende Module von Präventionsschulungen zu finden. "Sensibilisierung" und "Basis" richten sich an Personen die bislang an noch keiner Schulung teilgenommen haben. "Vertiefung bzw. Auffrischung" sind dagegen weiterführende Angebote. Einzelner Schulungsbedarf kann hierüber gemeldet werden: -> Zu der Bedarfsmeldung <- Bedarf für Gruppen ab 10 Personen melden Sie bitte direkt an praevention@bddmei.de
Termine für Schulungsmodul A1 Sensibilisierung:
für Ehrenamtliche, Küchenkräfte, Hausmeister u.A. (Zielgruppenbeschreibung siehe unten)
Di, 12.11.24 Leipzig, 17:30 - 20:30, Anmeldung unter: https://eveeno.com/817740542
Di, 19.11.24 Dresden, 18:00 - 21:00, Anmeldung unter https://eveeno.com/praev-19-11-24
Mo, 09.12.24 Dresden, 9:00 - 12:00, Anmeldung unter: https://eveeno.com/praev-inhouse2024
Aktuelle Angebote zur Vertiefung bzw. Auffrischung (aller 5 Jahre):
(Beschreibung siehe unten "Informationen zu Vertiefungsschulungen")
Mo, 25.11., Dresden, 9:00 - 15:30, externes Angebot: "Kinderschutz konkret", Anmeldung beim Kinderschutzbund-Sachsen (die Teilnahme wird mit 30€ p.P. bezuschusst)
Di, 26.11.24 Leipzig, 17:30 - 20:30, Anmeldung über https://eveeno.com/praev-auffrischung-leipzig
Präventionsfachkräfte
Online-Schulung zur Qualifizierung via ZOOM
Fr, 28.03.2025 16:30 bis 20.00 Uhr und Sa, 29.03.2025 ca. 9:30 bis 17:00 Uhr
Informationen und Anmeldung: 2025-03_Qualifizierung PFK
Austausch- und Vernetzungstreffen via ZOOM
Di, 06.05.2025 17:00 bis 19:00 Uhr
Anmeldung über https://eveeno.com/pfk-treff-03-2025
Modulares Schulungskonzept
Seit Juli 2023 finden Präventionsschulungen im Bistum Dresden-Meißen in modularer Form statt. Dies soll einerseits adressatengerechte Inhalte und andererseits eine höhere Flexibilität ermöglichen. Sobald mehr als 10 Personen einen Bedarf an einem Modul gemeldet haben, wird mit diesen Personen ein geeigneter Ort und eine geeignete Zeit gesucht. Die vereinbarten Termine sind dann auf dieser Seite zu finden. Eine Anmeldung ohne Bedarfsmeldung ist jederzeit möglich. Schulungsbedarf für Gruppen ab 10 Personen melden Sie bitte direkt an praevention@bddmei.de
-> Zu der Bedarfsmeldung - für Einzelpersonen
Welche Module es gibt und für welche Personengruppen diese gedacht sind, finden Sie hier:
Zusätzlich gibt es eine umfangreiche Liste von Tätigkeiten und die zu besuchenden Module:
Sollten Fragen aufkommen, sprechen Sie bitte Ihren Bedarf mit Ihren Vorgesetzten, Auftraggebern oder Ihrer Präventionsfachkraft ab. Sollten dann weiterhin Unklarheiten bestehen, können Sie gerne Kontakt zur Stabsstelle Prävention aufnehmen.
Informationen zu Vertiefungsschulungen
Um die Nachhaltigkeit der Prävention von sexualisierter Gewalt sicherzustellen und es zum integralen Bestandteil der Arbeit werden zu lassen, schreibt die Rahmenordnung vor, die Kenntnisse und das Wissen der Haupt- und Ehrenamtlichen immer wieder aufzufrischen und zu vertiefen. Spätestens fünf Jahre nach der letzten Präventionsschulung ist eine Vertiefung bzw. Auffrischung nachzuweisen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten dafür:
1. Teilnahme an Veranstaltungen der Stabsstelle Prävention
Unter Termine (siehe oben) finden Sie aktuelle Möglichkeiten, an Vertiefungsangeboten der Stabsstelle Prävention teilzunehmen.
2. Vertiefungsschulung bei externen Anbietern
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, eine externe Veranstaltung, die sich im Themengebiet sexualisierte Gewalt ansiedelt, zu besuchen. Um diese als Vertiefungsschulung anerkennen zu lassen, ist eine formlose Anfrage an die Stabsstelle Prävention mit Flyer/Link zu der Veranstaltung zu stellen. Sie erhalten dann eine Antwort, ob die Veranstaltung als Vertiefungsschulung anerkannt ist und ob bei Bedarf ggf. ein Kostenanteil übernommen werden kann.
3. Mitarbeit an Weiterentwicklung des institutionellen Schutzkonzeptes
Sollten Sie an dem Prozess der Weiterentwicklung des einrichtungsbezogenen institutionellen Schutzkonzeptes mitgewirkt haben, kann diese Mitarbeit als Vertiefung/Auffrischung anerkannt werden. Die Mitarbeit (mindestens drei Zeitstunden) ist durch die Präventionsfachkraft der Pfarrei/Einrichtung oder der Pfarrleitung gegenüber der Stabsstelle Prävention anzuzeigen. Im Anschluss wird eine Teilnahme zu einer Vertiefungsschulung ausgestellt.