02. Juni 2021
Sinkende Corona-Inzidenzwerte eröffnen neue Möglichkeiten
Aktuelle Dienstanweisung von Bischof Heinrich
Bischof Heinrich Timmerevers wendet sich am 2. Juni 2021 mit ergänzenden Regelungen zur letzten Dienstanweisung an die Seelsorgerinnen und Seelsorger. Denn die aktuellen Schutzverordnungen in Sachsen und Thüringen machen, abhängig von den Inzidenzzahlen in den jeweiligen Landkreisen, manche Lockerungen in den Vorschriften möglich.
Die Dienstanweisung vom 2. Juni 2021 zum Herunterladen
Bislang sind Chorproben nur in Thüringen und unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Der Cäcilienverband gibt dazu in einem Hygienekonzept für Proben kirchlicher Ensembles hilfreiche Hinweise.
Alle Informationen und die bisherigen Dienstanweisungen finden Sie auch hier.