Ausschreibung zur Begleitung der Aufarbeitung sexueller Gewalt im Bistum in einem Betroffenenbeirat
mit Bitte um Rückmeldungen bis 1. März 2026
Dresden. Das Bistum Dresden-Meißen setzt den Prozess der unabhängigen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und Schutzbefohlenen in der Katholischen Kirche fort. Hierbei ist das Bistum in besonderem Maß auf die Erfahrungen und Einschätzungen der Betroffenen angewiesen.
Die Aufarbeitung soll durch eine Unabhängige Kommission im Bereich der Diözese gesteuert werden. In dieser werden externe und unabhängige Fachleute mitarbeiten, genauso wie Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenen. Bis zur Konstituierung dieser Aufarbeitungskommission werden ihre Aufgaben durch den ‚Beraterstab zum Umgang mit Fällen sexueller Gewalt‘ wahrgenommen.
Die Aufarbeitungskommission soll Fakten sowie Ursachen und Folgen in Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt erfassen und Strukturen untersuchen, die Missbrauch ermöglicht oder begünstigt haben. Das Bistum Dresden-Meißen ist daran interessiert, dass Betroffene, denen sexualisierte Gewalt innerhalb des Verantwortungsbereichs des Bistums zugefügt wurde, auf Grundlage ihrer Erfahrungen diese Arbeit begleiten.
Um dies strukturell zu verankern, soll ein Betroffenenbeirat gebildet werden.
Betroffenenbeirat
Die Prozesse zur unabhängigen Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt sollen von Betroffenen begleitet werden. Hierzu wird zur Mitarbeit eingeladen und ein Betroffenenbeirat errichtet. Für das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren hat die Deutsche Bischofskonferenz in Abstimmung mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) und Betroffenen eine Rahmenordnung entwickelt. Gesucht werden Personen (oder deren Angehörige bzw. gesetzliche Vertreter), die im Bereich des Bistums sexuelle Gewalt erlitten haben und mindestens 18 Jahre alt sind, die zur ehrenamtlichen Mitarbeit im Betroffenenbeirat bereit sind und die an einer kritisch-konstruktiven Auseinandersetzung mit den Aufarbeitungs-, Präventions- und Interventionsbemühungen der Katholischen Kirche im Bistum Dresden-Meißen interessiert sind.
Auswahlgremium für den Betroffenenbeirat
Die Auswahl erfolgt durch ein unabhängig agierendes Auswahlgremium, das bei seiner Tätigkeit Geschlecht und die Abbildung unterschiedlicher Kontexte, in denen Menschen sexualisierte Gewalt erlitten haben, zu berücksichtigen hat. Dazu gehören institutionelle, geographische und zeitliche Faktoren. Entsprechend dieser Faktoren sichtet das Auswahlgremium die Interessensbekundungen und lädt die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Gespräch ein. Die Teilnehmenden erhalten vorab die Information, wer das Gespräch führt.
Aufgaben und Arbeitsweise des Betroffenenbeirats
Aufgabe des Betroffenenbeirates ist es, als Expertengremium aus Sicht von Betroffenen einen Beitrag zu leisten zur Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt, insbesondere hinsichtlich der Aufarbeitung. Die Themen, mit denen sich der Betroffenenbeirat beschäftigt, ergeben sich sowohl aus den Anliegen der Betroffenen als auch aus den Fragestellungen an den Beirat. Der Beirat ist auch Impulsgeber. Er wird gehört im Vorfeld geplanter Maßnahmen und gibt dazu Hinweise und Vorschläge. Er setzt sich kritisch mit den bereits vorliegenden Konzepten zum Umgang mit Fragen der sexualisierten Gewalt auseinander und steht im Austausch mit dem Beraterstab des Bistums.
Der Betroffenenbeirat hat jederzeit die Möglichkeit, (schriftliche) Stellungnahmen zu Fragen, die die Interessen und Rechte der Betroffenen betreffen, gegenüber der Aufarbeitungskommission bzw. dem Bistum Dresden-Meißen abzugeben. Aus dem Betroffenenbeirat werden Vertreterinnen und Vertreter in die Aufarbeitungskommission entsandt. Der Beirat begleitet die Aktivitäten der Kommission. Eine Aufwandsentschädigung, die sich an der oben genannten Rahmenordnung orientiert, wird gewährt. Auf Wunsch der begleitenden Betroffenen besteht die Möglichkeit, eine Supervision in Anspruch zu nehmen. Die Kosten hierfür werden übernommen. Unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben dürfen die Mitgliedsdaten veröffentlicht werden, soweit die Mitglieder ihre Zustimmung dazu gegeben haben. Die Berufung erfolgt für drei Jahre. Die Bereitschaft zur Mitarbeit kann bis zum 1. März 2026 geäußert werden. Ein Bogen zur Interessenbekundung steht unten zur Verfügung.
Das Bistum Dresden-Meißen bittet nachdrücklich um Mitwirkung in diesem Gremium. Für Fragen, etwa zu Voraussetzungen, Aufgaben und Erwartungen, steht der Interventionsbeauftragte des Bistums, Stephan von Spies, bereit.