Freie Träger nicht benachteiligen
Christliche Krankenhäuser fordern eine effektive Krankenhausreform
Dresden. In einem Appell an die regionalen Bundestagsabgeordneten fordern die christlichen Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen eine effektive Krankenausreform. Freigemeinnützige Häuser dürften aber nicht benachteiligt werden. Weiterhin heißt es in dem Appell:
Sehr geehrtes Mitglied des Bundestages,
wir tragen Verantwortung für die konfessionellen Krankenhäuser in Ihrer Region und wenden uns in großer Sorge um den Fortbestand der Kliniken an Sie.
Wir brauchen dringend eine Krankenhausreform
Eine Krankenhausreform ist dringend erforderlich. Das bestehende System ist nicht mehr effektiv. Der Personalmangel in vielen Berufsgruppen, die zunehmend knappen finanziellen Mittel und die unzureichende Investitionsfinanzierung durch die Länder sind nur einige der Herausforderungen.
Zudem sinken die stationären Fälle aufgrund der zunehmenden Ambulantisierung, so dass die vorhandenen Kapazitäten nicht mehr in vollem Umfang genutzt werden. Die dadurch fehlenden Einnahmen können nur in einem geringen Teil durch Kostensenkungen ausgeglichen werden.
Die Arbeit der Krankenhäuser wird darüber hinaus durch die mangelnde Refinanzierung der Betriebskosten durch die Landesbasisfallwerte bedroht. Diese decken seit Jahren die steigenden Kosten nicht ausreichend ab. Dieses strukturelle Defizit wird durch die sehr hohen Personalkostensteigerungen und die Inflation in den letzten beiden Jahren besonders verschärft. Die Budgetverhandlungen sind während der Pandemie ins Stocken geraten. Der dadurch entstandene Rückstand kann nicht mehr aufgeholt werden. Das führt zu einem massiven Liquiditätsmangel in allen Krankenhäusern.
Es besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass eine Reform der Krankenhaustruktur unumgänglich ist. Kritisiert wird aber der sogenannte kalte Strukturwandel, bei dem Veränderungen nicht geplant, sondern durch Krankenhausinsolvenzen erzwungen werden. Obwohl die Reform voraussichtlich 2025 beginnen wird, wird es einige Zeit dauern, bis sie die volle Wirkung entfaltet (vollständige Umsetzung nicht vor 2029). Das Ziel muss sein, dass auch nach der Reform eine gute Versorgung der Bevölkerung gesichert ist und dass die Kliniken eine zuverlässige Finanzierung erhalten.
Benachteiligung freigemeinnütziger Häuser
In der aktuellen Gesundheitspolitik werden freigemeinnützige Häuser benachteiligt. Geraten sie in finanzielle Schieflage, können sie nicht wie kommunale Häuser auf eine finanzielle Unterstützung durch ihre Träger hoffen. Während kommunale und landeseigene Häuser ihre Defizite durch die Kommunen im großen Umfang aus Steuermitteln ausgleichen lassen, können freigemeinnützige Träger nicht auf solche Instrumente zurückgreifen. Das stellt die bewährte und hoch anerkannte Arbeit der freigemeinnützigen Krankenhäuser vor große Herausforderungen. Hier müssen dringend Lösungen gefunden werden, um ein unkontrolliertes Kliniksterben und damit Versorgungslücken für die Bürgerinnen und Bürger in Ihrer Region zu vermeiden.
Setzen Sie sich bitte bei den Beratungen zur Krankenhausreform dafür ein, dass
- der wirtschaftliche Druck gemindert wird, und nachhaltige Lösungen für die Krankenhäuser gefunden werden, die deren qualifizierte Weiterarbeit sichern
- die Vergütung gerecht ausgestaltet wird. Die in den Reformvorschlägen vorgesehene fallzahlabhängige und leistungsgruppenbasierte Vorhaltevergütung benachteiligt kleinere Häuser in bestimmten Regionen. Eine faire Vergütung ist notwendig, um die Versorgung flächendeckend zu gewährleisten.
- eine flächendeckende überlebenswichtige Notfallmedizin sichergestellt bleibt. Die Mindestanforderungen an Fachärzte in der Leistungsgruppe Notfallmedizin sind oft unerfüllbar. Dadurch ist die flächendeckende Notfallversorgung gefährdet und muss dringend verbessert werden.
- die Planungshoheit der Länder gewahrt bleibt. Ein erheblicher, verfassungsrechtlich bedenklicher Eingriff in die Planungshoheit der Länder schränkt den Spielraum für eine bedarfsorientierte Gestaltung der regionalen Versorgungssituation ein. Hier sind klare Regelungen und Abstimmungen erforderlich.
Die Zukunft des Gesundheitswesens erfordert gemeinsame Anstrengungen, um die genannten Herausforderungen zu meistern und eine optimale Versorgung der Menschen in unserer Region sicherzustellen. Wir hoffen deshalb auf Ihre Unterstützung im anstehenden Gesetzgebungsverfahren und Ihre Unterstützung zur Sicherung der Patientenversorgung. Wir stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
OKR Christoph Stolte, Diakonie Mitteldeutschland, Merseburger Straße 44, 06110 Halle, stolte@diakonie-ekm.de, Tel. 0345-12299100
Roberto Schimana, Ev. Krankenhausverband Sachsen e.V., Diakoniestiftung in Sachsen, Wildparkstraße 3, 09247 Chemnitz, r.schimana@diakonie.foundation, Tel. 03722-4693711
Matthias Mitzscherlich, Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e.V. (für die Diözesancaritasverbände Dresden-Meißen, Erfurt und Magdeburg), Magdeburger Straße 33, 01067 Dresden, mitzscherlich@caritas-dicvdresden.de, Tel. 0351-4983736
Quelle: Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen / (a.go)