Menü
Bistum Dresden Meissen
Blick in die aufgeschlagene Bibel. © Gabi Fleischmann In: Pfarrbriefservice.de
28. November 2023

Neue Ordnung für Wort-Gottes-Feiern

tritt am 1. Advent in Kraft

Dresden. Am 1. Advent tritt wie angekündigt die neue „Ordnung für Wort-Gottes-Feiern und für den Dienst von Gottesdienstbeauftragten im Bistum Dresden-Meißen“ in Kraft. Sie löst die bisherige Übergangsregelung aus dem Jahr 2015 ab. In den Weiterbildungsveranstaltungen dieses Jahres haben sich Gottesdienstbeauftragte, Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, Diakone und Priester mit der neuen Ordnung und ihren Implikationen vertraut gemacht.

Der Dienst der Gottesdienstbeauftragten gewinnt immer mehr an Bedeutung. „Ich bin dankbar für das große Engagement vieler Frauen und Männer, die sich zu diesem liturgischen Dienst bereit erklären. Dieses Ehrenamt, zu dem umfänglich ausgebildet wird, stärkt die Gemeinden in ihrem ‚Kirche-sein‘ vor Ort. Mit der Überarbeitung der Ordnung geben wir den Gottesdienstbeauftragten einen verlässlichen Rahmen und Handlungssicherheit“, so Bischof Heinrich Timmerevers, der den Auftrag für die Ausarbeitung der Ordnung gab.

Mit der neuen Ordnung soll das Zusammenspiel der verschiedenen Gottesdienste neu justiert werden. In jeder Pfarrei soll verlässlich an jedem Sonntag zur selben Zeit am selben Ort, bevorzugt in der Pfarrkirche, Eucharistie geiert werden. Wort-Gottes-Feiern sind dort auch möglich, jedoch nicht in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Messe. In der Wort-Gottes-Feier am Sonntag ist die Spendung der Heiligen Kommunion möglich, wobei der Bezug zur Eucharistiefeier erfahrbar bleiben soll. An den Werktagen finden die Wort-Gottes-Feiern in der Regel ohne Kommunionspendung statt. So sah es auch die bisherige Ordnung vor.

Die neue Ordnung steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Download: