08. November 2021
Bischof Heinrich Timmerevers erlässt neue Dienstanweisung angesichts der aktuellen Corona-Situation
Gültig ab 9. November 2021
Angesichts der aktuellen Infektionslage und der hohen Hospitalisierungsraten durch das Corona-Virus erlässt Bischof Heinrich Timmerevers mit Wirkung ab morgen, 9. November 2021, eine neue Dienstanweisung mit einem aktualisierten Infektionsschutzkonzept.
So dürfen beispielsweise ab der „Vorwarnstufe“ in Gottesdiensten nur Kehrverse, Rufe, Wechselgesänge, Refrains oder Einzelstrophen von der Gemeinde gesungen werden. Ab der
„Überlastungsstufe“ soll der Gemeindegesang entsprechend der räumlichen Gegebenheiten weiter reduziert und überwiegend durch Instrumentalmusik, Kantoren- oder Scholagesang unter Beachtung des Infektionsschutzes ersetzt werden.