"Missbrauchsgutachten" auch für das Bistum Dresden-Meißen geplant
Kriterien und Rahmenbedingungen dazu sollen unabhängig formuliert werden
Dresden. Mit Blick auf Fragen nach einem "Missbrauchsgutachten" für das Bistum Dresden-Meißen informieren wir zum Stand der Dinge:
Grundlage für den Prozess der institutionellen Aufarbeitung stellt für das Bistum Dresden-Meißen die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Deutschland“ dar. Diese Vereinbarung wurde durch den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und die Deutsche Bischofskonferenz am 28.04.2020 unterzeichnet und am 23.10.2020 durch eine Rahmenordnung ergänzt.
Seither werden die darin vorgesehenen Strukturen in einem gemeinsamen Projekt durch das Bistum Dresden-Meißen, das Erzbistum Berlin, das Bistum Görlitz und die Katholische Militärseelsorge geschaffen.
Durch eine Diözese selbst formulierte Arbeitsaufträge für ein entsprechendes Gutachten entsprechen nach unserer Überzeugung nicht den Ansprüchen für eine unabhängige Aufarbeitung. Dieser werden wir uns zeitnah stellen.
Aus unserer Sicht ist es für eine tatsächlich unabhängige Aufarbeitung wichtig, dass die überwiegend extern besetzte unabhängige Aufarbeitungskommission, zu der auch Betroffenenvertreter gehören, die Kriterien und Rahmenbedingungen formuliert, nach denen ein „Missbrauchsgutachten“ für das Bistum Dresden-Meißen erstellt und weitere Maßnahmen zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs durchgeführt werden sollen.
Die Besetzung der unabhängigen Aufarbeitungskommission erwarten wir im Frühjahr 2022.