Pflegeeinrichtungen sind massiv gefährdet
Caritas warnt vor den geplanten Gesundheitsreformen der Bundesregierung
Dresden. Die Caritas im Bistum Dresden-Meißen befürchtet massive Gefährdungen für ambulante Pflegeeinrichtungen, sollten die geplanten Gesundheitsreformen der Bundesregierung umgesetzt werden. Viele Einrichtungen würden an den Rand der Existenz gedrängt.
Der katholische Sozialverband kritisiert insbesondere, dass Tarifsteigerungen in Pflegeeinrichtungen nur noch entsprechend der Grundlohnrate (jährliche Veränderung der beitragspflichtigen Einkommen) geltend gemacht werden können, auch wenn sie faktisch höher liegen. „Die entstehenden Deckungslücken sind für freigemeinnützige Einrichtungen nicht zu kompensieren“, erklärt Claudia Kokott, Vorständin des Caritasverbandes für das Bistum Dresden-Meißen.
Caritas-Gesundheitsreferentin Antoinette Steinhäuser ergänzt, dass die Tarifbindung, eine sozialpolitische Errungenschaft sei, die nicht nur faire Löhne, sondern auch gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten ermögliche. „Es ist widersprüchlich, wenn der Bund mit dem Bundestariftreuegesetz andere Bereiche stärkt, im Gesundheitswesen jedoch die Voraussetzung für die Refinanzierung von Tariflöhnen schwächt“, so Steinhäuser. Dies gefährde die Glaubwürdigkeit der politischen Zielsetzung, Tarifbindung insgesamt zu stärken.
Erhöhung der Zuzahlungen belasten Menschen mit niedrigen Einkommen und chronisch Kranke
Zudem würden Einrichtungen an den Rand der Existenz gedrängt. Die Leidtragenden seien die pflegebedürftigen Menschen. Es müsse mindestens eine Regelung analog zu den Krankenhäusern geben, um faire, tarifliche Löhne weiterhin zahlen und gute Arbeitsbedingungen sichern zu können. „Eine Gefährdung der Existenz gemeinnütziger tariftreuer Anbieter kann nicht gewollt sein, wenn wir in einer alternden Gesellschaft gute Versorgung gerade in der eigenen Häuslichkeit stärken wollen und müssen.“
Die Caritas kritisiert weiterhin, dass die geplante Erhöhung der Zuzahlungen von fünf auf 7,50 Euro für Medikamente und Hilfsmittel vor allem zu Lasten von Menschen mit niedrigen Einkommen und chronisch Kranken gehe. Die Erhöhungen treffen auch Verordnungen für die Hauskrankenpflege, außerklinische Intensivpflege sowie Krankenhaus-, Reha und Vorsorgeklinikaufenthalte, die von zehn auf 15 Euro steigen sollen. „Während Menschen mit höherem Einkommen die Anhebung schultern können, bedeutet die Erhöhung für Geringverdienende erhebliche Belastungen bei akuter und chronischer Erkrankung“, sagt Antoinette Steinhäuser.
Andreas Schuppert